Schwimmschule Frick

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Clubreglement

1. ADMINISTRATIVER ABLAUF VOM SCHWIMMWETTKÄMPFEN

1.1 Auswahl der Schwimmwettkämpfe

Die Auswahl der Schwimmwettkämpfe erfolgt durch den Technischenleiter (TL) und dem
Cheftrainer. Der TL bespricht die Wettkampfplanung mit den Trainern. Bis Ende August
wird die definitive Wettkampfplanung für die folgende Saison erstellt, den Mitgliedern und
Schwimmern mitgeteilt und in den Vereinsorganen publiziert. (Homepage, Clubheft)

1.2 Individuelle Wettkampfplanung

Aufgrund der definitiven Wettkampfplanung erstellen die Trainer die individuelle
Wettkampfplanung ihrer Gruppe. Jeder Schwimmer kennt seine Wettkampfdaten bis
spätestens Ende September eines jeden Jahres.

Danach gelten Schwimmer automatisch für die vorgesehenen Wettkämpfe als
angemeldet.

Im Verhinderungsfalle liegt es in der Verantwortung des Schwimmers, bei Minderjährigen,
bei den Eltern, sich spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Wettkampf
schriftlich oder per Mail, mit Begründung beim TL abzumelden. Im Unterlassungsfall,
trägt der Schwimmer die Kosten der Startgelder.

Wettkämpfe deren Daten bis Ende August nicht bekannt sind, werden nachgeliefert. Die
Abmeldung erfolgt gleich wie bei den anderen Wettkämpfen.

Wettkämpfe, die als Saisonhöhepunkt gelten, sind für alle Schwimmer, die die
Limiten haben, obligatorisch.

1.3 Nicht budgetierte Wettkämpfe

Nicht in der Jahresplanung vorgesehene und budgetierte Wettkämpfe werden nur nach
vorangegangener Genehmigung durch den TL besucht.

1.4 Limiten und Teilnahme

An Wettkämpfen mit Limiten werden nur Schwimmer gemeldet, welche die Limitezeiten
bereits einmal geschwommen haben. Bei ungenügenden Trainingsleistungen kann auch
bei erreichten Limitezeiten von einer Selektion abgesehen werden. Umgekehrt kann ein
hoffnungsvoller Schwimmer in Ausnahmefällen ohne Erreichen einer Limitezeit
selektioniert werden. Der Entscheid liegt beim TL auf Antrag des Trainers. Welche
Schwimmer an einem Wettkampf teilnehmen, entscheiden die Trainer. Stichentscheid hat
der TL.

1.5 Transport an Wettkämpfe

Organisation und Bezahlung des Transportes ist Sache der Teilnehmer. Der SC FTAL
übernimmt die Koordination für Mitfahrgelegenheiten. Bei Fahrten mit Privatautos darf
maximal die im Fahrzeugausweis angegebene Personenzahl mitgeführt werden unter

der Voraussetzung, dass für alle Sitzplätze eine Dreipunktgurtung und Nackenstütze
vorhanden sind. Fallen zusätzliche Transportkosten, wie Bahn, Car oder Flugzeug an,

werden diese als Selbstbehalte den Wettkämpfern weiterbelastet. Selbstbehalte werden
den Teilnehmern im Normalfall im Voraus angezeigt.

1.6 Unterkunft an Wettkämpfen

Die Organisation der Unterkunft obliegt dem Vorstand, welcher ermächtigt ist, damit
zusammenhängende Aufgaben zu delegieren. Es wird nur am Wettkampfort übernachtet,
wenn die Rückreise deutlich über 1 ½ Stunde dauert.

2. DER SCHWIMMWETTKAMPF

2.1 Betreuung

Die Wettkampfbetreuung obliegt dem Trainer und den Betreuern, die vom TL bestimmt
wurden. Der Mannschaftsführer (MF) ist für sämtliche weitere Belange des Meetings
zuständig. Die Entscheide von Trainer und MF sind endgültig und die Schwimmer haben
den Anordnungen Folge zu leisten.
Beschwerden können an die einzelnen Trainer direkt oder an den MF gerichtet werden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Beschwerdeführer die Beschwerde an den
Vorstand (VS) weiterziehen. Der VS wird die Beschwerde innert nützlicher Frist
bearbeiten.

2.2 Mannschaftsplatz

An einem Wettkampf bestimmt der MF den Mannschaftsplatz, an welchem sich die
Schwimmer einzufinden und mehrheitlich aufzuhalten haben.

2.3 Eltern

Wie in Punkt 2.1 festgehalten obliegt die Wettkampfbetreuung den Trainern. Schwimmer
sollen nach jedem Rennen, den Rennverlauf unmittelbar mit dem Trainer besprechen.
Eltern, welche den Wettkampf besuchen, sind als Fans und Zuschauer herzlich
willkommen, halten sich aber nicht am Mannschaftsplatz auf. Je älter die Schwimmer
werden, desto weniger wollen sie von den Eltern an Wettkämpfen umsorgt werden. Es ist
auch wichtig, dass die Beziehungsbasis zum Trainer durch die Eltern nicht gestört wird.

2.4 Anordnungen des Mannschaftsführers

Besondere Anordnungen des MF bezüglich Verpflegung, Verhalten und Rückkehrzeit
sind einzuhalten.

2.5 Nichteinhalten der Anordnungen

Nichteinhalten von Anordnungen der Trainer oder des MF sowie grobe Verstösse gegen
den Anstand, können eine Wettkampfsperrung oder andere geeignete Sanktionen zur
Folge haben. Der VS entscheidet auf Antrag des TL.

2.6 Bekleidung

An Wettkämpfen, Siegerehrungen und in Trainingslagern achten die Athleten und Trainer
auf ein einheitliches Erscheinungsbild von FTAL. Es wird von ihnen verlangt, dass sie
die möglichen Vereinbarungen zwischen FTAL und eventuellen Sponsoren konsequent
einhalten.

2.7 Siegerehrungen

Das Erscheinen bei Siegerehrungen ist für Medaillengewinner obligatorisch. Die Siegerehrungen
werden in Clubtextilien besucht.

2.8 Verpflegungskosten

Kosten für Verpflegung an einem Wettkampf tragen die Athleten selber. Spezielle
Regelungen für nationale-und internationale Meisterschaften sind möglich.

2.9 Unterkunftskosten

Der VS entscheidet über Selbstbehalte bei Kosten für Unterkunft.

3. TRAININGSREGLEMNT

3.1 Verhalten im Training

Vor, während und nach dem Training ist der normale Bade-und Schwimmbetrieb im
Hallenbad nicht zu stören. Die Badeordnung ist einzuhalten und auf andere Badegäste
muss Rücksicht genommen werden. Beim Training sind die Anweisungen des Trainers
zu befolgen. Ständiges Stören und auffälliges Verhalten, das andere Kinder oder den
Trainern schadet und das Training behindert wird mit Sanktionen geahndet. Die
Schwimmer besammeln sich immer mindestens 10 min. vor Trainingsbeginn im
Hallenbad, damit sie sich noch einturnen können.

3.2 Rauchen, Alkohol und andere Drogen

Alle Angebote des SC FTAL im Sportschwimmbereich laufen unter J+S des Bundes,
deshalb ist jeglicher Genuss von Raucherwaren, Alkohol und sonstigen Drogen im
Umfeld der Trainings-und Wettkampfstätten verboten (gilt auch für Funktionäre von
FTAL). Den Aktiven, die beim SCFTAL lizenziert sind und Wettkämpfe bestreiten, ist es
untersagt, Rauchwaren aller Art zu konsumieren. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der
Genuss von leichten Alkaholikas in vernünftigem Masse ausserhalb von SCFTAL
Aktivitäten erlaubt.

3.3 Doping

Die Athleten und deren Eltern erkundigen sich in Eigenverantwortung laufend über die
Bestimmungen der einschlägigen Dopingstatuten und Reglemente und verpflichten sich
diese ausnahmslos zu respektieren. (Informationen darüber findet man bei www.swissolympic.ch).

3.4 Sanktionen

Der Vorstand sanktioniert als letzte Instanz fehlbare Athleten. (Verstösse gegen die
Statuten, Reglemente und Anordnungen der Trainer)



Vom Vorstand am 17. Juni 2008 genehmigt.

Dieses Reglement tritt per 1. Oktober 2008 in Kraft.

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